Badger Systems GmbH

Nutzungsbedingungen

Badger Systems GmbH, Lessingstr. 26, 50858 Köln ist ein Softwaredienstleister und bietet ein Online-Personal-Tool als Dienst an.

Der Kunde möchte für einige seiner Personal-Prozesse das Online-Personal-Tool nutzen. Um dem Kunden die Nutzung der Dienste zu ermöglichen, wird ihm der Zugang zu den Diensten in Übereinstimmung mit und im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen gewährt.

Gegenstand der Vereinbarung

Vorbehaltlich dieser Nutzungsbedingungen bietet Badger Systems dem Kunden für die Dauer dieser Vereinbarung Zugriff auf die Produkte.

 

Leistungen

Badger Systems gewährt dem Kunden unentgeltlich Zugang und Nutzung der Produkte während der Laufzeit und im Rahmen des Geltungsbereichs der Vereinbarung.

Badger Systems speichert Inhalte oder Verarbeitete Inhalte auf seinen Servern nur in dem Umfang, der für die Bereitstellung der Produkte technisch erforderlich ist. Badger Systems ist jedoch berechtigt, Zugriffsprotokolle für Abrechnungs-, Sicherheits- und Statistikzwecke zu erstellen und aufzubewahren. Solche Zugriffsprotokolle dürfen keine Inhalte oder Verarbeitete Inhalte enthalten. Zugriffsprotokolle können jedoch Metadaten von Zugriffen wie z. B. den Zeitpunkt und die Größe des übertragenen Inhalts enthalten.

Badger Systems wird auf Inhalte und/oder verarbeitete Inhalte nur zugreifen, wenn und soweit dies zum Auffinden und Beheben von technischen Fehlern erforderlich ist, die geeignet sind, die Verfügbarkeit der Produkte zu gefährden.

Weitere Leistungen, wie insbesondere Beratung, individuelle Entwicklung oder Implementierungs- oder Schulungsleistungen, schuldet Badger Systems nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung

Badger Systems ist berechtigt, Dritte ganz oder teilweise mit der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten zu beauftragen.

Der Kunde kann internen Nutzern nach eigenem Ermessen Zugang zu den Produkten gewähren. Der Kunde haftet jedoch in vollem Umfang für die Nutzung der Produkte durch interne Nutzer und muss sicherstellen, dass die internen Nutzer alle in dieser Vereinbarung festgelegten Einschränkungen für die Nutzung der Produkte kennen und berücksichtigen. Der Kunde ist verpflichtet, Badger Systems unverzüglich über jede vermutete oder angebliche Verletzung dieser Vereinbarung zu informieren und mit Badger Systems bei der Untersuchung solcher Verletzungen sowie bei allen Maßnahmen von Badger Systems zur Durchsetzung dieser Vereinbarung zusammenzuarbeiten.

Leistungsänderungen

Badger Systems ist berechtigt, die Produkte und deren Funktionsumfang zu ändern und anzupassen.

Für Änderungen an den Produkten und deren Funktionsumfang

entstehen dem Kunden keine zusätzlichen Kosten.

Betrifft eine Änderung ausschließlich zeitkritische Sicherheitsupdates, Erweiterungen der Funktionen, nur unwesentliche Bestandteile der Produkte (wie bspw. Design- oder Darstellungsänderungen) wird Badger Systems den Kunden per E-Mail klar und verständlich informieren. In allen übrigen Fällen wird Badger Systems den Kunden über die jeweilige Änderung des Produkts klar und verständlich mindestens zwei (2) Monate im Voraus durch eine Nachricht per E-Mail („Änderungsmitteilung“) informieren.

Badger Systems behält sich vor, den Dienst mit einer Vorlaufzeit von 4 Monaten abzuschalten oder kostenpflichtig zu machen. In diesem Fall werden die Kunden klar und verständlich mindestens vier Monate im Voraus durch eine Nachricht per E-Mail informiert. Die Kunden haben dann die Wahl, ihre Daten entweder von Badger Systems löschen zu lassen, diese mit Hilfe von Badger Systems zu exportieren, oder im Fall eines kostenpflichtigen Weiterbetriebs des Dienstes, diesen unter den neuen Bedingungen kostenpflichtig weiter zu nutzen.

Verfügbarkeit

Badger Systems bietet für die Dienste eine jährliche Verfügbarkeit von durchschnittlich 97 % der Betriebszeit. Die Verfügbarkeitsberechnung schließt jegliche Ausfallzeiten für geplante Wartungsarbeiten sowie Serviceunterbrechungen aus, die sich der Kontrolle von Badger Systems entziehen. Dazu gehören insbesondere kurzfristige und unangemessene Erhöhungen der Anfragen durch den Kunden, die eine ungeplante Erhöhung der Systemkapazität erfordern.

Zustandekommen des Vertrages

Für den Abschluss eines Vertrages über die Leistungen dieser Vereinbarung ist eine Registrierung des Kunden bei Badger Systems notwendig. Nachdem der Kunde sich registriert hat, gibt er einen verbindlichen Antrag zum Abschluss eines Vertrages ab. Der Nutzungsvertrag kommt erst mit der Annahme des Antrags durch Badger Systems zustande.

Badger Systems behält sich vor, Kundenanfragen zum Abschluss eines Vertrages abzulehnen.

Verpflichtungen des Kunden

Der Kunde darf die Produkte ausschließlich für den zwischen den Parteien vereinbarten Zweck verwenden. Insbesondere ist es weder dem Kunden selbst, noch Dritten (einschließlich internen Nutzern und Endnutzern) gestatten, die Produkte, Informationen oder Dienstleistungen für die folgenden Zwecke zu nutzen, es sei denn, Badger Systems hat dies ausdrücklich schriftlich genehmigt:

●      im Zusammenhang mit oder zum Betrieb kritischer Infrastrukturen wie Elektrizitätswerken, Militär- oder Verteidigungsanlagen, medizinischen Geräten oder anderen Geräten, deren Ausfall oder Beeinträchtigung unvorhersehbare wirtschaftliche oder physische Schäden zur Folge hätte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kritische Infrastrukturen im Sinne der Europäischen Richtlinie 2008/114/EG;

●      für alle illegalen Aktivitäten, einschließlich der Entwicklung von Anwendungen, die die Rechte Dritter oder andere anwendbare Gesetze oder Vorschriften verletzen;

●      für das Versenden von Spam oder jeder anderen unerwünschten Werbung;

●      um ein ähnliches Produkt, einen ähnlichen Service oder eine ähnliche API zu entwickeln, deren Hauptzweck darin besteht, HR-Prozesse zu digitalisieren.

 

Der Kunde ist verpflichtet, die von Badger Systems zur Verfügung gestellten Zugangsdaten sicher aufzubewahren und verpflichtet sich, diese nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist für die vertraglich vorgesehene und erlaubte Nutzung der Produkte erforderlich. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Zugangsberechtigungen oder seinen Zugang zu den Produkten an Dritte weiterzugeben oder weiterzuverkaufen, es sei denn, es wurde mit Badger Systems ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

Der Kunde ist verpflichtet, alle gesetzlichen Bestimmungen für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten zu beachten, die im Zusammenhang mit den Produkten gemäß dieser Vereinbarung an Badger Systems übermittelt und von Badger Systems verarbeitet werden. Insbesondere hat der Kunde mit Badger Systems unverzüglich eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung abzuschließen (die von Badger Systems bereitgestellt wird), wenn der Kunde bei der Nutzung der Produkte beabsichtigt, personenbezogene Daten an Badger Systems zu übermitteln. Der Kunde garantiert, dass er ohne die ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Person oder eine andere gesetzliche Grundlage keine personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung der Produkte erhebt, verarbeitet oder verwendet. Badger Systems wird den Kunden in angemessener Weise bei der Umsetzung der erforderlichen gesetzlichen Grundlagen unterstützen.

Der Kunde stellt Badger Systems von allen Ansprüchen Dritter einschließlich der notwendigen Kosten für die Rechtsverteidigung frei, die gegen Badger Systems aufgrund einer schuldhaften Verletzung dieser Vereinbarung durch den Kunden geltend gemacht werden. Sollten Dritte derartige Ansprüche gegen Badger Systems geltend machen, wird Badger Systems den Kunden unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche informieren und die Verteidigung nach Wahl des Kunden dem Kunden überlassen oder in Zusammenarbeit mit dem Kunden vornehmen. Badger Systems wird Ansprüche Dritter nicht ohne Zustimmung des Kunden erfüllen oder anerkennen, wobei die Zustimmung des Kunden nicht unangemessen verweigert oder verzögert werden darf. Badger Systems ist berechtigt, einen angemessenen Vorschuss für die voraussichtlich anfallenden Kosten der Rechtsverteidigung zu verlangen. Die Freistellung gilt entsprechend für Bußgelder oder andere behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Ansprüche.

Der Kunde darf die Produkte nur in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen verwenden. Dazu gehören auch die Exportkontrollgesetze und -vorschriften.

Laufzeit

Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jede Partei kann die Vereinbarung jederzeit mit Wirkung zum Ende des laufenden Jahres kündigen.

Gewährleistung

Ist der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.

Ist der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, übernimmt Badger Systems die Gewährleistung für die Produkte nur in dem in den folgenden Bestimmungen festgelegten Umfang.

Sind die von Badger Systems zur Verfügung gestellten Produkte mangelhaft, stellt Badger Systems nach eigener Wahl innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt einer schriftlichen Beschwerde des Kunden ein verbessertes oder neues Produkt bereit. Wenn Software von Dritten verwendet wird, die Badger Systems von Dritten lizenziert hat, gilt die Beschaffung von öffentlich verfügbaren Upgrades, Updates oder Patches als ausreichend.

Der Kunde hat Badger Systems über auftretende Mängel unverzüglich schriftlich (E-Mail genügt) zu informieren.

Der Kunde ist verpflichtet, Badger Systems unentgeltlich bei der Mängelbeseitigung zu unterstützen, insbesondere durch die Bereitstellung aller erforderlichen Dokumente, Daten und sonstigen Informationen, die zur Analyse und Behebung der Mängel erforderlich sind.

Haftung und Schadenersatz

Badger Systems haftet nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.

Badger Systems haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von Badger Systems sowie der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Badger Systems, für die Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer etwa von Badger Systems ausdrücklich übernommenen Garantie.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Badger Systems nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung von Badger Systems ist in diesem Fall auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht im Sinne dieser Ziffer ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

Badger Systems haftet nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn und indirekte Schäden.

Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, vereinbaren die Parteien, dass der typische und vorhersehbare Schaden pro Jahr auf den auf 1000,00 EUR begrenzt ist.

Eine weitergehende Haftung von Badger Systems ist ausgeschlossen.

Änderungen

Badger Systems kann diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern und anpassen, wenn für die Änderung ein triftiger Grund vorliegt und soweit die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen beider Vertragsparteien zumutbar sind. Ein triftiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Änderungen aufgrund einer für Badger Systems bei Vertragsschluss unvorhersehbaren Störung des Äquivalenzverhältnisses des Vertrages in nicht unbedeutendem Maße erforderlich sind, aufgrund technischer oder rechtlicher Änderungen erforderlich sind oder um neue Funktionen, die nach Vertragsschluss zusätzlich zur Verfügung gestellt werden und vertraglicher Regelungen bedürfen, zu ergänzen. Die Änderung einer Hauptleistungspflicht ist ausgeschlossen.

Badger Systems wird dem Kunden die geänderten allgemeinen Geschäftsbedingungen mindestens vier (4) Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform übermitteln und auf die Neuregelungen sowie das Datum des Inkrafttretens gesondert hinweisen. Zugleich wird Badger Systems dem Kunden eine angemessene, mindestens vier (4) Wochen lange Frist für die Erklärung einräumen, ob der Kunde die geänderten allgemeinen Geschäftsbedingungen für die weitere Inanspruchnahme der Produkte akzeptiert. Erfolgt innerhalb dieser Frist, die mit dem Zugang der Mitteilung in Textform beginnt, keine Erklärung, gelten die geänderten allgemeinen Geschäftsbedingungen als vereinbart. Badger Systems wird den Kunden zu Beginn der Mitteilungsfrist gesondert auf diese Rechtsfolge, d. h. auf das Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist und die Folgen eines unterbliebenen Widerspruchs hinweisen. Widerspricht der Kunde der Änderung innerhalb der Frist, kann die Vereinbarung von jeder Partei ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn ein Festhalten an dem Vertrag unter Abwägung der Interessen beider Parteien nicht zumutbar ist.

Schlussbestimmungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Bestandteil der Vereinbarung, es sei denn, Badger Systems hat ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Änderungen dieser Vereinbarung und aller Nebenabreden, einschließlich der Leistungsbeschreibung, des Hauptteils dieser Vereinbarung und eventueller Anhänge, müssen in schriftlicher Form erfolgen. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.

Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und kollisionsrechtlicher Bestimmungen. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, bleiben zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften nach dem Recht des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist Köln, sofern es sich bei den Vertragsparteien um Kaufleute handelt, der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat hat, sein ständiger Wohnsitz nach Inkrafttreten dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ins Ausland verlegt wurde oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Datum: 22.06.2023

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